
Wiedereintritt in die katholische Kirche
Christ wird man durch die Taufe und wir glauben daran, dass diese Taufe für immer Bestand hat. Auch wenn man im deutschsprachigen Raum einer staatlichen Stelle gegenüber erklären kann, dass man nicht mehr zur katholischen Kirche gehören will („Kirchenaustritt“), bleibt nach kirchlichem Verständnis die Zugehörigkeit durch die Taufe bestehen. Allerdings wurde sie durch die Austrittserklärung sozusagen „deaktiviert“ mit Folgen für unsere Gemeinschaft und die „Ausgetretenen“ .
Folgen des Kirchenaustrittes
Mit dem Verzicht auf die Mitgliedschaft in der Kirche verliert eine Person laut dem Dekret der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) von 2012 das Recht, Sakramente zu empfangen, das Angebot von Sakramentalien (z.B. kirchliche Beerdigung) in Anspruch zu nehmen, kirchliche Ämter zu bekleiden, Tauf- oder Firmpate zu sein, Mitglied von pfarrlichen oder diözesanen Räten zu werden oder diese zu wählen sowie Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen zu sein. Die Taufe ist zwar ein unauslöschliches Siegel und kann nicht verloren werden, die rechtliche Stellung eines Ausgetretenen ist durch die kirchlichen Restriktionen aber auf ein absolutes Minimum heruntergefahren.
Die Bischöfe begründen diese strengen Maßnahmen damit, dass der Austritt "eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche" darstelle und eine "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft" sei. Zudem verstoße die betreffende Person damit gegen die Pflicht, die Einheit mit der Kirche zu wahren (Can. 209 CIC) und sie finanziell zu unterstützen (Can. 222 CIC).
Aktivierung durch Wiedereintritt
Die Wiederaufnahme ist ein Versöhnungsgeschehen. Im Gespräch mit dem Seelsorger (Pfarrer oder Diakon) werden ihre Beweggründe für den Austritt und ihre Motivation für die Rückkehr geklärt. Dann kann ein Antrag für Wiederaufnahme bei der Diözese gestellt werden (erstellt der Seelsorger zusammen mit Ihnen). Nachdem der Bischof dem Antrag zugestimmt hat, wird in einer Feier im kleinen Rahmen oder auch in einem Gottesdienst der Gemeinde die Wiederaufnahme in die Gemeinschaft der katholischen Kirche vollzogen. Für den Antrag braucht der Seelsorger persönliche Angaben, Ihren Taufschein (erhältlich bei Ihrem Taufpfarramt), einen Nachweis über Ihre Erklärung des Austritts.
Benötigten Unterlagen etc. können Sie sich gerne an das PFARRBÜRO wenden.
